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UVV-Richtlinien

Sicherheitsprüfungen an Flurförderfahrzeugen

 

1.)FEM 4.004 Prüfung (ehemals „UVV-Prüfung“)

Gemäß der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift (BGV D 27) für Flurförderfahrzeuge muss mindestens einmal pro Jahr die FEM 4.004 Prüfung an Gabelstaplern vorgenommen werden.

Bei dieser Prüfung wird das Fahrzeug nach ca. 100 Sicherheitskriterien geprüft.

Eine ordnungsgemäße Prüfung, dauert an einem Frontstapler ca. eine Stunde.

 

2.)Abgasuntersuchung (Rußmessung) für Dieselgabelstapler

Bei Dieselstaplern im Halleneinsatz und bei aufgebauter Partikelfilteranlage wird nach TRGS 554 alle 500 Betriebsstunden bzw. halbjährlich eine Abgasuntersuchung fällig. Hierbei wird u.a. die Schwärzungszahl mit einem Rußmessgerät ermittelt.

 

3.)CO-Abgasuntersuchung für Gabelstapler mit Flüssiggasmotor

Nach BGVD34 §37 (UVV45/VBG21) muss bei allen Gabelstaplern, die mit Flüssiggas angetrieben werden, in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch halbjährlich, eine CO-Abgasuntersuchung durch einen Sachkundigen durchgeführt werden.

Zusätzlich muss die Gasanlage des Staplers alle 1.000 Betriebsstunden bzw. jährlich auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit geprüft werden.

Bei Treibgasanlagen des Herstellers IMPCO ist es oft wirtschaftlich sinnvoller den Verdampfer-Druckregler auszutauschen als diesen abzudichten (Montagezeit).

             Die Schlauchleitung von der Treibgasflasche bzw. des Treibgastank ist alle

            zwei Jahre zu erneuern.

 

4.)BGV A3 Prüfung – Ladegerät – Elektrostapler

Die jährliche Prüfung der Ladegeräte erfolgt gemäß der Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A3. Ziel ist die Überprüfung und der Erhalt der Funktion der Ladegeräte für optimal geladene und damit leistungsfähige Batterien.

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